Gerade für Studenten sind die Kosten für eine fachgerechte Beratung natürlich von besonderer Bedeutung. Es gibt hier verschiedene "Finanzierungsmöglichkeiten":

a) wenn man in der glücklichen Lage ist, selbst eine Rechtsschutzversicherung zu halten, welche das Mietrisiko abdeckt, dann ist das ein ganz großer Vorteil. Allerdings muss man darauf achten, dass bei der Versicherung immer die aktuelle Wohnanschrift als "Versicherungsort" gemeldet ist. Auch ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt muss berücksichtigt werden.

b) gut und in aller Regel auch günstig sind Beratungen über den örtlichen Mieterverein. Um dort beraten zu werden, ist der Beitritt zum Verein notwendig, was sich aber allemal auszahlt, zumal in den meisten Vereinen (bitte vor dem Beitritt genau erkundigen) im Mitgliedsbeitrag auch der Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung enthalten ist, die - nach Ablauf der Wartezeit - auch eintritt, wenn man sein Recht vor Gericht erstreiten oder verteidigen müsste. Die Mitgliedschaft ist - jedenfalls in den Mietervereinen, die im Dachverband des Deutschen Mieterbundes (DMB) zusammengefasst sind - auch übertragbar, das heißt, wenn ein Studiosus von Tübingen nach München wechselt, kann die Mitgliedschaft vom Mieterverein Tübingen zum Mieterverein München übertragen werden. Das spart Kündigungen und Neuanmeldungen und vor allem sichert diese Durchlässigkeit den Bestand der Rechtsschutzversicherung (wenn der neue Verein auch eine Rechtsschutzversicherung anbietet), weil die neuerliche Wartezeit bei Neuanmeldung entfällt. Fragt bei Eurem Mieterverein nach den Details.

c) wer nicht rechtsschutzversichert ist und auch nicht einem Verein beitreten will zahlt selbst, es sei denn, die finanziellen Mittel sind eingeschränkt - was ja bei den meisten der Studies der Fall ist. Dann kann man sich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der eigene Wohnsitz Liegt (die Studentenbude, um die es im Streit meistens geht) bei der Rechtsantragstelle einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe abholen (s. anliegendes Merkblatt zur Beratungshilfe)
und kann sich dann bei jedem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen und vielleicht auch ein Schreiben an die Gegenseite machen lassen.
Wenn es dann aber zu Gericht gehen sollte, dann muss man Prozeßkostenhilfe beantragen und hat damit natürlich auch ein gewisses Risiko, denn die
Prozeßkostenhilfe (PKH) deckt nur die Kosten des eigenen Anwalts ab (und die Gerichtskosten), aber nicht die Kosten der Gegenseite. Wenn man in dem Verfahren verlieren sollte, dann könnte der jeweilige Gegner seine Kosten erstattet verlangen und das kann u.U. recht teuer werden. Bitte vorher mit dem Anwalt alles genau besprechen und sich über die Risiken beraten lassen. Ein gewissenhafter Anwalt kann hier ziemlich genau die Risiken abschätzen, da alle Anwälte in gerichtlichen Verfahren nach der gleichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, arbeiten.